Auch Vorführwagen auf Winterreifen umrüsten

Da sowohl Autofahrer als auch Halter für den ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs verantwortlich sind, schreibt kfz-betrieb online unter Bezug auf den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), sollten in Kfz-Betrieben nicht nur die Firmenfahrzeuge, sondern auch Vorführ- und Gebrauchtwagen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Jeder Unternehmer sollte sich über die möglichen Konsequenzen des Überlassens eines Fahrzeugs mit ungeeigneter Bereifung im Klaren sein, heißt es da: Auch wenn dies insbesondere im Gebrauchtwagenbereich nicht unproblematisch sei, sollten Kfz-Unternehmer aus eigenem Interesse möglichst nicht nur die Fahrzeuge ihrer Kunden auf Winterreifen umrüsten, sondern auch ihre eigenen Fahrzeuge einschließlich derer, die zum Verkauf anstehen. Bei kritischer Wetterlage sollte eine Probefahrt im Zweifel verschoben werden.

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