Wintertauglichkeit: Schneeflocke gibt keine 100%ige Sicherheit

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat jetzt klar gestellt, was er unter einer „geeigneten Bereifung“ für winterliche Straßen im Sinne des geänderten §2 der Straßenverkehrsordnung versteht, bei dem es um die an die Witterungsverhältnisse anzupassende Ausrüstung von Kraftfahrzeugen geht. „Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Pkw-Winterreifen, die mit ‚M+S’, ‚M&S’ oder ‚M.S.’ gekennzeichnet sind, die Forderung der StVO nach geeigneter Bereifung im Winter erfüllen“, heißt es dazu vonseiten des BRV, wobei dies auch für Ganzjahresreifen mit dem entsprechenden Zusatz gelte. Ein etwaiges auf der Seitenwand vorhandenes Schneeflockensymbol bezeichnet der Branchenverband zwar als „sinnvollen zusätzlichen und beachtenswerten Hinweis“ zur Erkennung eines für den Wintereinsatz geeigneten Profils, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass – anders als in den USA und Kanada – zur Erlangung dieses Symbols in Europa keinerlei Test gesetzlich vorgeschrieben ist und es zudem außerdem nicht geschützt sei.

Letztendlich bedeutet dies den Worten des BRV zufolge, dass „aus der Schneeflocke allein keine hundertprozentig verlässlichen Rückschlüsse auf die Wintertauglichkeit der so gekennzeichneten Reifen gezogen werden können“. Ausschlaggebend für die Anerkennung als Winterreifen sei hierzulande die M+S-Kennzeichnung. Als grobe Orientierungshilfe in Bezug auf die Wintereignung von Reifen hat der Verband übrigens eine bebilderte Übersicht mit dem Titel „Woran erkenne ich ein Winterprofil?“ erarbeitet, die auf unseren Internetseiten als PDF-Download bereitgehalten wird. Gleichwohl empfiehlt BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler verunsicherten Autofahrern, sich für eine fachgerechte Beratung in Sachen wintergeeigneter Bereifung an einen Reifenfachhandelsbetrieb zu wenden. Dies gebe zusätzliche Rechtssicherheit, denn der Reifenspezialist stehe gegenüber seinen Kunden hinsichtlich Beratung und Reifenmontage für zwei Jahre in der Sachmängelhaftung.

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