„TÜV-empfohlene“ Wintersicherheit bei Euromaster? (Update)

Zwischenzeitlich haben sowohl Wolfgang Partz, beim TÜV Rheinland für die Pressearbeit des Bereiches Mobilität und Verkehr zuständig, als auch Euromaster-Marketingdirektor Joachim Schütt, etwas mehr Licht in die Angelegenheit gebracht, was es mit der „TÜV-Empfehlung“ in Sachen Winterreifen auf sich hat. Laut Partz sei mit der Vergabe der „Prüfplakette“ keinerlei Reifenempfehlung verbunden, sondern mit der Aktion solle den Verbrauchern lediglich nahe gelegt werden, ihre Reifen bei einer der bundesweit über 300 Euromaster-Filialen auf ihre Wintertauglichkeit überprüfen zu lassen. „Vor Vergabe der Plakette wird überprüft, ob es sich bei den montierten Reifen um solche mit M+S-Markierung handelt und ob die Profiltiefe über dem gesetzlichen Limit von 1,6 Millimetern liegt“, erklärt Schütt. „Dies entspricht der derzeitigen Rechtslage“, sieht er diese Kriterien gewissermaßen als den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ in Sachen einer der Witterung angepassten Bereifung, wie sie die neue StVO für alle Kraftfahrzeuge vorschreibt. Seinen Worten zufolge werden die Kunden in den Filialen aber weitergehend beraten, dass das M+S-Symbol allein nicht immer als hinreichendes Kriterium für einen Winterreifen genüge. „Wenn wir die Bereifung eines Fahrzeuges trotz ausreichenden Profils und M+S-Kennung für nicht wintergerecht erachten, wird auch keine Plakette vergeben“, stellt Schütt auf Nachfrage unmissverständlich klar.

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