Studie: Sicherheit im Straßenverkehr und Autoersatzteile

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Reparaturklausel in die EU-Design-Richtlinie hatte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments in 2005 eine Sicherheitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird vom GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel) wie folgt zusammengefasst: Die Sicherheit im Straßenverkehr wird durch Autoersatzteile, die im freien Ersatzteilemarkt erworben worden sind, nicht gefährdet.

Die Studie sollte die Frage klären, ob sichtbare Autoersatzteile, die in der gesamten EU immerhin ein Marktvolumen von 12 bis 13 Mrd. Euro ausmachen, den Anforderungen der europäischen „Sicherheitsgesetzgebung“ (Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Verkehrssicherheit) genügen. Die vorgeschlagene Reparaturklausel begrenzt den Schutz von Autoteilen auf das Neufahrzeuggeschäft und sichert damit den Wettbewerb im Ersatzteilmarkt, wovon alle Verbraucher profitieren.

Die Resultate der nun vorliegenden Studie im Einzelnen (zusammengestellt vom GVA):

– Es gibt keinen statistischen Beweis oder auch nur einen Einzelfall, der belegt, dass Ersatzteile aus dem freien Markt in der Praxis größere Sicherheitsrisiken bedeuten als Ersatzteile vom Fahrzeughersteller. Außerdem sei es laut Studie bemerkenswert, dass die Automobilindustrie nicht in der Lage gewesen sei, für ihre Behauptung von bestehenden Sicherheitsrisiken irgendeinen Beweis vorzulegen.

– Für den Fall, dass einige Ersatzteile relevant für die Sicherheitssituation werden sollten – zum Beispiel im Kontext eines künftig erweiterten Fußgängerschutzes – sind diese Teile von einem umfassenden und effektiven Homologationssystem (Typgenehmigung und andere gesetzliche Regelungen wie ECE) erfasst. Diese Regelungen seien gemäß den Autoren der Studie mehr als adäquat, um die Fahrzeugsicherheit zu gewährleisten.

Der GVA begrüßt diese Ergebnisse

Der deutsche Branchenverband des Autoteilehandels und der in den freien Ersatzteil- und Reparaturmarkt liefernden Autoteileindustrie begrüßt die Ergebnisse der Sicherheitsstudie. Damit stünden die Ampeln für die Aufnahme der Reparaturklausel aus Sicht des GVA nunmehr endgültig auf Grün.

Mit Blick auf die Sicherheitsaspekte betont der 1. Vorsitzende des GVA, Hartmut Röhl: „Die Studie macht klar, dass der Verbraucher keine Bedenken haben muss, sichtbare Autoersatzteile aus dem freien Markt zu verwenden. Es bestehen keine Sicherheitsrisiken. Dort, wo der Gesetzgeber künftig besondere Schwerpunkte setzen will – beispielsweise beim verstärkten Fußgängerschutz – bietet die bestehende EU-Gesetzgebung die Gewähr dafür, dass die erforderlichen Qualitätsstandards Beachtung finden.”

Aus Sicht des GVA ist es nun wichtig, dass es zur Bildung eines europäischen Binnenmarktes für sichtbare Autoersatzteile kommt. Der GVA setzt sich dafür ein, dass der Autofahrer in der Werkstatt seines Vertrauens ein auf ihn zugeschnittenes Angebot erhält.

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