Werkstatt haftet bei nicht ordnungsgemäßem Reifenwechsel

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür, und ab diesem Jahr sind dem Wetter angepasste Reifen in Deutschland Pflicht. Doch wenn die Werkstatt beim Reifenwechsel patzt, können schnell unangenehme Kosten entstehen, schreibt Der Spiegel, die aber nicht unbedingt der Kunden tragen muss. Eine Werkstatt hafte grundsätzlich für Fehler, die beim Reifenwechsel gemacht worden seien. Sie könne sich ihrer Verantwortung nicht durch eine Aufforderung zur erneuten Radmutter-Kontrolle entziehen, heißt es da weiter unter Berufung auf den ADAC. Die Haftung der Werkstatt für Fehler werde demnach nicht durch den Kontrollhinweis auf der Rechnung aufgehoben. Löst sich ein Rad nach dem ersten Werkstattbesuch, spreche laut ADAC der erste Anschein dafür, dass der Radwechsel nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde. Eine Mithaftung des Kunden komme aber dann in Betracht, wenn dieser die Schrauben nicht nachziehen lässt, obwohl er eben Unregelmäßigkeiten beim Fahrverhalten bemerkt hat.

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