ZDK befürwortet Meisterzwang für Reifenservicebetriebe

Als ein „vorschnelles Urteil ohne Fachkenntnis“ hat jetzt auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) die Kritik aus den Reihen der Politik daran zurückgewiesen, dass nach Inkrafttreten der Novelle der Handwerksordnung ab 2007 nur noch solche Betriebe Reifenservicetätigkeiten gewerblich anbieten dürfen, die eine Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation besitzen. Der Meisterbrief als wichtigste Qualifikation – sagt ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes – sei weder vermeidbarer bürokratischer Aufwand noch unternehmerischer Schutzzaun. Vielmehr zwinge die Reifen- und Rädertechnologie zur weiteren Qualifikation. In diesem Zusammenhang wird auf die jüngsten Diskussionen um Reifenventile bei Transportern, die Komplexität von Runflat-Reifen oder die Technik der laufrichtungsgebundenen Reifen verwiesen. Die Liberalisierung und Marktöffnungen in Europa müssten dann ihre Grenzen haben, wenn es um die Sicherheit gehe. „Der gekonnte Umgang mit einem Radkreuz macht noch keinen Reifenfachmann im Kfz-Meisterbetrieb“, argumentiert der Verband. Bei der Neuregelung gehe es nicht allein um den Radwechsel, sondern um Reifenmontage und die Detailkenntnisse über die „richtigen Reifen zum richtigen Automodell“. Schließlich sei der Reifen heute als ein „automobiles Konstruktionsmerkmal“ zu sehen.

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