BIPAVER formuliert Aktionsplan für kommendes Jahr

BIPAVER, der Verband Europäischer Runderneuerer mit Sitz in den Niederlanden, hat weitere Schritte beschlossen, um die europaweite Zusammenarbeit in der Runderneuerungsindustrie weiter zu festigen, nachdem erst kürzlich im Rahmen der Reifenmesse die Generalversammlung des Verbands stattgefunden hatte. Das Treffen im Mai in Essen habe gezeigt, so BIPAVER-Sekretär Ruud Spuijbroek, welche guten Fortschritte die Organisation in der jüngsten Vergangenheit gemacht habe. Künftig werde Lennart Lindström die Interessen des Verbands vor der Economic Commission for Europe vertreten. Diese regionale Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf ist unter anderem für die so genannten ECE-Regelungen 118 und 119 die Runderneuerung betreffend verantwortlich.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Interessenvertreters des BIPAVER gehöre es – wie von der Technischen Kommission vorbereitet –, erstens die verpflichtende Einführung der ECE-Regelungen 108 und 109 zum 13. September dieses Jahres zu begleiten, zweitens Einfluss auf den Wortlaut der ECE-Regelung 109 betreffend die Breite von runderneuerten Reifen mit Felgenschutz zu nehmen und drittens den Themenkomplex „Abrollgeräusch runderneuerter Reifen“ aufzuarbeiten.

Ursprünglich hatten sich die Mitarbeiter des BIPAVER darauf verständigt, eine Änderung der betreffenden ECE-Regelung 117 zu erlangen, so dass Runderneuerer sich unter Umständen einer freiwilligen Zertifizierung des Abrollgeräuschs eines runderneuerten Reifens unterziehen könnten. Dieser Standpunkt habe sich allerdings seither geändert. Heute ist man der Ansicht, dass diese Zielrichtung höchstwahrscheinlich innerhalb kürzester Zeit in der Einführung einer verpflichtenden Zertifizierung runderneuerter Reifen in Bezug auf ihr Abrollgeräusch führen könnte. Nun wolle man stattdessen technisch demonstrieren, dass runderneuerte Reifen regelmäßig ein geringeres Abrollgeräusch erzeugen als neue Reifen und dass folglich keine Beschränkungen durch die neue ECE-Regelung begründet werden.

Für das kommende Jahr hat der BIPAVER einen Aktionsplan mit vier Punkten aufgestellt.
· Man wolle erstens Einfluss bei der Europäischen Union bezüglich der Einführung der geänderten Richtlinie 2001/43/EG (die sog. Reifengeräuschrichtlinie) nehmen, mit der die Erlangung einer EG-Typengenehmigung (E-Nummer) für neue und runderneuerte Reifen u.a. in Bezug auf das Reifen-Fahrbahn-Geräusch geregelt ist. Außerdem wolle man diesbezüglich die eigene Öffentlichkeitsarbeit optimieren.
· Zweitens wolle man weiterhin für die Änderung der ECE-Regelung 109 eintreten in Bezug auf die Runderneuerung von Lkw-Reifen mit Felgenschutz.
· Drittens wolle man weiterhin untersuchen, inwieweit nationale Regelungen in Bezug auf den Gebrauch neuer und runderneuerter Reifen begrenzt werden können.
· Als letztes wolle der BIPAVER gemeinsam mit dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRC) die Auswirkungen der jüngsten StVO-Änderung in Bezug auf eine „geeignete Bereifung“ im Winter auf die Runderneuerungsbranche untersuchen.

Derzeit sind Runderneuerungsverbände aus zehn europäischen Ländern Mitglied im BIPAVER: Deutschland, Großbritannien, Italien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Holland, Portugal, Spanien und Schweden; die USA sind Verbundenes Mitglied. Unterstützt wird der Verband Europäischer Runderneuerer durch Bandag, Kraiburg und Marangoni.

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