Tunerverband VATZ/ETO sieht Lobbyarbeit bestätigt

Die Europäische Kommission plant, in die Rahmenrichtlinie für die EG-Betriebserlaubnis von Personenkraftwagen (70/156/EWG) einen Artikel 29A neu aufzunehmen, der alle Fahrzeugteile in den Ländern der EU genehmigungspflichtig machen soll, welche die Sicherheitssysteme eines Fahrzeuges oder dessen Umweltverhalten beeinträchtigen können. Damit sind alle im Nachrüstmarkt angebotenen Fahrzeugteile oder -baugruppen gemeint, die eine Rückwirkung auf die Abgas- und Geräuschemission sowie die Funktion sicherheitsrelevanter Systeme wie Bremsanlagen und Fahrdynamikregelsysteme haben. Bislang sei allerdings immer noch nicht bekannt geworden, welche Teile im Einzelnen davon betroffen sein sollen, teilt der VATZ (Verband Automobiltuning und /-zubehör – Moerfelden-Walldorf) mit.

Ziel der EU ist es zu verhindern, dass Teile, die sich negativ auf die Sicherheit und die Emission auswirken, in den öffentlichen Straßenverkehr gelangen. Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr genehmigte Teile werden derzeit oft als „nur für den Motorsportgebrauch oder für Offroadzwecke zu verwenden“, an den Endverbraucher vertrieben und gelangen somit vereinzelt dennoch in den öffentlichen Straßenverkehr. Hier sieht die EU aus Sicht des VATZ zu Recht Handlungsbedarf. Leider sei die derzeitige Formulierung aber innerhalb des Artikels 29a so unglücklich gewählt, dass durch das geplante Verbot des Anbietens zum Verkauf, der Verkauf an sich und das Inverkehrbringen diverser Teile auch Fahrzeugteile betroffen sind, welche nur für den Motorsport und den Offroadbereich entwickelt und hergestellt worden sind. Dies käme einem generellen Verbot gleich.

Der VATZ innerhalb der ETO (European Tuning Organization) hat in Zusammenarbeit mit der ebenfalls in der ETO engagierten SEMA (US-Verband Tuning) die EU-Kommission auf diese Problematik und die Bedenken der Industrie offiziell aufmerksam gemacht und um Klarstellung sowie Berücksichtung der Branchenbelange gebeten. In einem Schreiben teilte die EU-Kommission nun offiziell mit, dass man bereit ist, Abänderungen des Artikels 29A im Paragraph 2 (Scope/Anwendungsbereich der Richtlinie) vorzunehmen und Ausnahmen bezüglich Motorsport und Offroad einzufügen, um die Situation für diese Teile klarzustellen.

Als Branchenverband sieht der VATZ damit einen wichtigen Erfolg in seiner noch jungen Verbandsgeschichte“ „Wir werden weiter aktiv diese Angelegenheit verfolgen und im engen Dialog mit der EU-Kommission unsere Interessen vertreten“, so die Geschäftsführerin Andrea Pinkerton. Mit fast 70 Vollmitgliedern ist der erst im Herbst 2005 gegründete VATZ heute einer der führenden Tuningverbände in Europa und innerhalb der ETO zusammen mit den Landesverbänden aus Italien, Frankreich, Belgien, Portugal, Griechenland, der Schweiz sowie Amerika im Schwerpunkt international in Genf und Brüssel für seine Mitglieder und die Branche aktiv.

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