EU-Kommission genehmigt Hankook-Beihilfen

Die Europäische Kommission hat gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilfe in Höhe von 92,6 Millionen Euro genehmigt, die die ungarische Regierung dem Unternehmen Hankook Tire Hungary für den Bau neuer Produktionsanlagen zur Herstellung von Autoreifen in Dunaújváro, Ungarn, gewähren wil, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Die Gesamtkosten der Investition betragen 424,9 Millionen Euro; es wird folglich 21,8 Prozent des Investitionsvolumens über Beihilfen abgedeckt. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Ich freue mich, eine Beihilfe für dieses wichtige Investitionsvorhaben eines koreanischen Unternehmens in Europa zu genehmigen, das zur regionalen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Ungarn beitragen wird.”

Hankook Tire Hungary ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des in Korea ansässigen Unternehmens Hankook Tire Co. Bei dem in Dunaújváros zu errichtenden Werk handelt es sich um den ersten europäischen Produktionsstandort des Unternehmens. Das Werk, dessen Bau sich über fünf Jahre erstrecken soll (bis 2010), ist auf die Herstellung von Pkw- und Llkw-Reifen ausgerichtet. Es wird davon ausgegangen, dass durch das Projekt 1.500 neue direkte sowie zusätzliche 750 indirekte Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Beihilfe wird vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr sowie vom Ministerium für Beschäftigung und Arbeit in Form von Zuschüssen sowie vom Finanzministerium in Form von Steuerermäßigungen gewährt.

Auf der Grundlage von Artikel 87 Absatz 3 des EG-Vertrags sind staatliche Beihilfen, die zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter benachteiligter Gebiete innerhalb der Europäischen Union gewährt werden, als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar anzusehen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Beihilfe mit den Bestimmungen über Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben im Rahmen der Kohäsionspolitik der Kommission vereinbar ist. Dank der gewissenhaften Notifizierung und der hervorragenden Zusammenarbeit mit den ungarischen Behörden konnte die Kommission die Beihilfe nach einem Prüfverfahren von weniger als fünf Monaten genehmigen, heißt es abschließend in der Presseerklärung der Europäischen Kommission.

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