Neue Regelungen für Wohnwagengespanne

Für Gespanne, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren möchten, gibt es neue Regelungen der Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Die Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die Bereifung.

Es gibt drei wesentliche Änderungen: Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt und am Zugfahrzeug muss keine Tempo-100-Plakette mehr angebracht sein. Außerdem ist zu beachten, dass die einzuhaltenden Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden. Für Kombinationen aus Pkw, Wohnmobilen oder Kraftomnibussen (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und Tempo-100-Zulassung) mit Anhängern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, abweichend von der StVO, nun 100 km/h. Dafür muss das Zugfahrzeug jedoch mit ABS oder ABV ausgerüstet sein. Für den Anhänger gilt, dass die Achsen und Radbremsen für Tempo 100 km/h ausgelegt sind und die Anhängerbereifung zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre ist und mindestens den Geschwindigkeitsindex L (= 120 km/h) aufweist. Außerdem ist der Anhänger so zu beladen, dass die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, weil dadurch das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert wird.

Voraussetzung für die Geschwindigkeitserhöhung ist, dass im Fahrzeugschein oder in der Zulassungs-bescheinigung Teil I des Anhängers ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Gespann im Rahmen einer Sonderabnahme auf seinen sicherheitstechnischen Zustand geprüft werden. Diese Abnahme wird an jeder TÜV-Station vorgenommen. Dokumentieren die Mobilitätsberater den sicheren Zustand des Gespanns, kann der Halter sich bei der Zulassungsstelle eine „Tempo-100-Plakette“ aushändigen lassen. Sobald er diese an der Rückseite des Anhängers angebracht hat, darf er die Tempo-100-Regelung nutzen.

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