Schädliche Öle in Reifen werden verringert

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 8. März auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel neue Einschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe beschlossen und damit eine Verpflichtung der Reifenindustrie kodifiziert, die bereits seit längerem gilt. So soll der zulässige Höchstgehalt an krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, sogenannten PAKs, in Weichmacherölen, die auch für die Produktion von Reifen genutzt werden, drastisch gesenkt werden, heißt es in einer Presseerklärung des Bundesumweltministeriums.

Zahlreiche hocharomatischen Öle haben krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigte Ende der 1990er-Jahre, dass der Eintrag von Reifenabrieb in die Umwelt mit jährlich 65.000 Tonnen in Deutschland sehr hoch sei und Boden und Wasser mit sechs bis 18 Tonnen PAK erheblich belastet würden, so das Bundesumweltministerium in seiner Veröffentlichung. Der Eintrag werde minimiert, wenn für die Reifenherstellung PAK-arme Öle eingesetzt würden, wie es die neue Verordnung vorsehe. Mit der jetzt vom Kabinett auf den Weg gebrachten „10. Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen“ wird eine EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt (2005/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005). Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Die Verordnung könnte zwar bereits im laufenden Jahr in Kraft treten, die Grenzwerte von ein bzw. zehn Milligramm pro Kilogramm – je nachdem, um welche Weichmacheröle es sich handelt – gelten allerdings erst ab dem 1. Januar 2010. Dies entspricht der aktuellen Planung der Reifenindustrie.

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