Dekra plädiert für maximal dreijährige Reifenlagerung

Darüber, wie lange ein Reifen als neuwertig bezeichnet werden kann, ist schon viel gestritten worden. Während der ADAC diesbezüglich immer wieder von maximal zwei Jahren spricht, sind der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) und mit ihm weite Teile der Reifenbranche der Meinung, dass selbst ein Zeitraum von fünf Jahren unproblematisch ist. Vorausgesetzt natürlich, dass die Reifen während dieser Zeit sachgerecht gelagert werden: in einem kühlen, dunklen, trockenen, ozon- und ölfreien Raum. „Die fachgerechte Lagerung von Neureifen ist in der Praxis häufig nicht gegeben“, stellt allerdings Franz Nowakowski, Beauftragter für Sondergutachten bei der Dekra, fest. Die Lagerung von Reifen in Containern beispielsweise, die sich im Sommer auf bis zu 70 Grad aufheizen können, beschleunige den Alterungsprozess der Pneus erheblich. Deshalb spricht sich Nowakowski für eine Begrenzung der Lagerzeit auf höchstens drei Jahre aus. Nach Studien von Dekra-Unfallanalytikern steigt das Ausfallrisiko von Reifen ab dem siebenten Jahr um ein Vielfaches an. Besonderes Gefahrenpotenzial bergen demnach insbesondere Reifen von Zweitfahrzeugen, Wohnmobilen und Wohnwagen, die wegen geringer Fahrleistungen und langsamer Abnutzung besonders alt werden können: Hier bestehe das Risiko, dass sich der Fahrzeughalter durch ein noch ausreichend tiefes Profil in falsche Sicherheit wiege.

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