Versicherungsschutz trotz Sommerreifen auf Schnee

Autofahrer, die zukünftig mit Sommerreifen auf Schnee unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar bis zu 40 Euro. Das sieht die gestern im Bundesrat beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab Mai 2006 vor, wenn die Kfz-Ausrüstung nicht dem Wetter angepasst ist. Negative Folgen für ihre Kfz-Police und den Versicherungsschutz haben unbeirrte Sommerreifenbenutzer hingegen nicht zu befürchten – das sagt jedenfalls der Verband öffentlicher Versicherer. Wie es in einer entsprechenden Pressemitteilung heißt, zahle die Kfz-Haftpflicht auch zukünftig unabhängig davon, ob bei einem Unfall Sommer- oder Winterreifen aufgezogen sind. Eine Vollkaskoversicherung könne – wie bisher auch schon – die Leistung nur dann verweigern, wenn sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten habe. Als Beispiel dafür wird der Fall genannt, dass ein Autofahrer mit Sommerreifen im verschneiten Hochgebirge unterwegs ist. Dennoch appelliert der Verband öffentlicher Versicherer an die Vernunft der Autofahrer, die bei Schnee und Matsch an die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer denken und ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten sollten.

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