Werbung auf Radkappen

Das Fahrzeug fährt – die Werbebotschaft auf den Felgen bleibt lesbar. Was Passanten und Autofahrer zum Staunen bringt, hat das Team der Firma Gerhard & Martin Winkler aus Fellbach nach eigenen Angaben durch eine ausgeklügelte Technik möglich gemacht: Das Werberad sei immer lesbar – bei jedem Tempo.

Das Werberad ist ein relativ preiswertes und gewiss effektives Werbemedium, das viele Vorteile im Vergleich zu anderen Werbeträgern wie z. B. Anzeigen hat. „Wir haben das gesamte Handling um das Werberad so vereinfacht, dass es für eine breite Zielgruppe attraktiv ist“, erklärt Gerhard Winkler, Geschäftsführer der Firma G&M Winkler (www.werberad.de).

Das Werberad soll eine wirksame Werbeplattform sein für alle, die spektakulär auf sich aufmerksam machen wollen. Als individuell gestaltbare Werbeflache sei es – so der Anbieter – für kleine Betriebe zur Kundengewinnung direkt auf der Straße genauso geeignet wie für große Fahrzeugflotten oder als gemietete Werbefläche auf Taxis. Das Werberad ist geeignet für kurzfristige Aktionswerbung auf Promotionfahrzeugen oder langfristige Imagewerbung auf dem eigenen Geschäftswagen.

Das Werberad gibt es in 4er-Sätzen für fünf Reifengrößen (von 13 Zoll bis 17 Zoll). Es besteht aus zwei Teilen: der äußeren sichtbaren Werbescheibe sowie dem dahinter liegenden Universalhalter (Grundplatte), der mit der Stahlfelge verbunden wird. Hinzu kommt das mitgelieferte Befestigungsmaterial (Schrauben und Klemmen) in verschiedenen Ausführungen. Das Werberad-Team hilft außerdem dabei, das eigene Design langlebig auf jedes Werberad zu bringen: von der Erstellung eines individuellen Designs bis zur Anbringungsberatung.

Die Radkappen lassen sich innerhalb weniger Minuten auf die Felgen montieren: Jedem bestellten Werberad-Satz liegt eine Montageanleitung bei, mit deren Hilfe man die Werberäder selbst anbauen kann. Wer nicht selbst Hand anlegen möchte, kann die Werberäder auch in jeder Fachwerkstatt anbauen lassen. Das Werberad wurde vom TÜV zwar bis 300 km/h getestet und besitzt eine „Gutachterliche Stellungnahme“ hinsichtlich des Einsatzes in Straßenverkehr (§ 19/2 StVZO). Offiziell von TÜV zugelassen ist das Werberad für alle Geschwindigkeiten, die Begrenzung des TÜV-Zertifikats seitens des Herstellers auf „nur” 180 km/h wird als ein „freiwilliger Baustein für die perfekte Verkehrssicherheit und Langlebigkeit des Produkts“ bezeichnet.

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