BRV schließt gerichtlichen Vergleich mit Michelin

Wie der Bundesverband Reifenhandel mitteilt, habe man jetzt mit Michelin einen gerichtlichen Verglich im Streit um Schulungen zum PAX-System geschlossen. In den Augen des BRV habe die Michelin Reifenwerke KGaA nur diejenigen Reifenfachbetriebe zu notwendigen Schulungen über die Handhabung des PAX-Systems zugelassen, „die von der Beklagten (Michelin; d.Red.) handverlesen ausgesucht sind und die entweder der Beklagten durch Verträge verbunden sind oder exorbitant hohe Umsätze mit den Michelin-Produkten der Beklagten erzielen“. Am 12. August wurde nun folgende Einigung bei Gericht getroffen, die allerdings noch nicht ausformuliert ist: „BRV und Michelin sind darüber einig, dass Michelin im Rahmen seiner Schulungskapazitäten interessierten sowie ausrüstungsmäßig und personell qualifizierten Betrieben auf Anfrage zügig die notwendige Schulung geben wird.“ Damit sei erreicht, was der BRV mit seinen früheren Verhandlungen und dem Verfahren am für Kartellsachen zuständigen Landgericht Mannheim bezweckt hatte.

Zum Hintergrund: Der Streit zwischen der deutschen Tochter des französischen Reifenherstellers sowie dem BRV schwelt bereits seit beinahe zwei Jahren mehr oder weniger offen vor sich hin. So sei der Verband im Herbst 2003 aus dem Kreis seiner Mitglieder darauf hingewiesen worden, „dass fachlich und personell gut ausgestattete Betriebe“ nach entsprechenden PAX-Schulungen fragten, die – wie bekannt – von Michelin angeboten wurden, hierauf allerdings nur abschlägige Antworten aus Karlsruhe erhielten. Das Interesse an den besagten Schulungen sei groß gewesen, bestätigt der BRV auf Anfrage. Zwar habe Michelin eine 48-seitige Unterlage „Montage-Anleitung“ zum PAX-System herausgegeben, bei der es sich allerdings um allgemeine Informationen handelt, „die nicht ausreichend sind, um das PAX-System verantwortlich und zuverlässig montieren zu können“, kritisierte der BRV in der Klageschrift. Bei der Zulassung zu den Schulungen habe Michelin ein „diskriminierendes Verhalten“ gezeigt, heißt es weiter, was dem „wettbewerbsrechtlichen Anspruch“ der BRV-Mitglieder „auf Teilnahme an Michelin-Schulungen für das PAX-System“ zuwider laufe.

Die aktuelle Einigung vor dem Landgericht Mannheim wird als „Einigung im Sinne des BRV und seiner Mitglieder“ interpretiert. Es liege derzeit zwar das endgültige Protokoll mit dem Wortlaut der Einigung vor dem Landgericht noch nicht vor. Sinngemäß dürfte aber genau das enthalten sein, was der BRV aus der mündlichen Verhandlung mitgenommen hat (siehe oben), erwartet Hauptgeschäftsführer Peter Hülzer. Damit sei, so hofft der Verbandschef, endlich ein Schlussstrich unter die Auseinandersetzung gezogen, von der wohl hauptsächlich First-Stop-Betriebe betroffen gewesen sein sollen. Es seien aus der Bridgestone-nahen Organisation rund 30 Anträge auf entsprechende PAX-Schulungen „einfach nicht bearbeitet worden“, wie Peter Hülzer im Gespräch mit der NEUE REIFENZEITUNG vermutet. Wie es weiter vom Verband heißt, habe Michelin direkt nach der Einigung bei Gericht der First-Stop-Zentrale mitgeteilt, man erwarte nun eine aktualisierte Liste der Reifenfachhändler, die sich für eine PAX-Schulung angemeldet hatten. Dies sei jetzt geschehen, so dass demnächst die ersten entsprechenden Schulungen stattfinden könnten, hofft man beim BRV. Bisher seien gut 100 Reifenfachhändler als „von Michelin autorisierter PAX-Servicepunkt“ zertifiziert worden, so der BRV.

An den Qualifikationen für die Teilnahme eines Reifenfachhändlers an den Schulungen durch Michelin habe sich durch die Einigung bei Gericht nichts geändert, betont der BRV in diesem Zusammenhang. Diese werden nach wie vor von Michelin festgelegt, sollen aber dann, wenn die „Kriterien objektiv erfüllt werden“ nicht mehr verweigert werden können, hofft man in Bonn beim Bundesverband Reifenhandel.

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