Europäischer Flickenteppich

In den verschiedenen europäischen Ländern gelten für Winterreifen unterschiedliche Bestimmungen. Die Vorteile von Winterreifen überzeugen aber nicht nur immer mehr Autofahrer, auch viele Gesetzgeber denken inzwischen über eine Winterreifenpflicht nach oder haben sie schon eingeführt. Die Gründe hierfür liegen oft auf der Hand. Winterreifen bieten nicht nur offensichtliche Vorteile bei Schnee und Eis, sondern erhöhen auch die Sicherheit auf matschigen oder nassen und trockenen, aber kalten Straßen. Bei ihren Urlaubsplanungen müssen Touristen die unterschiedlichen Winterreifenregelungen in Europa beachten, da ist es für den Reifenhandel gut zu wissen, welche Regeln in unserern Nachbarländern gelten.

Deutschland (siehe hierzu auch gesonderten Artikel zur Straßenverkehrsordnung): „Auch wenn keine allgemeine Winterreifenpflicht gilt, sind Winterreifen angesichts der allgemeinen Witterungsbedingungen unbedingt zu empfehlen“, erklärt Christian Fischer, Leiter des Operativen Marketings bei Goodyear Deutschland. In den südlichen Landesteilen seien Winterreifen unverzichtbar. Abgesehen vom persönlichen Sicherheitsrisiko bestehe für die Autofahrer in Deutschland auch ein finanzielles Risiko: „Verursacht ein Fahrzeug mit Sommerreifen im Winter einen Unfall, kann die Autoversicherung die Übernahme der gesamten Unfallkosten ablehnen, wenn der Unfall mit Winterreifen zu vermeiden gewesen wäre.“

Österreich: Auf einigen Straßen Österreichs, insbesondere auf höher gelegenen Passstraßen, sind Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe Vorschrift. Abgesehen von derartigen Einzelregelungen besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht.

Schweiz: Trotz der harten Winter gilt in der Schweiz keine allgemeine Winterreifenpflicht. Autofahrer mit Sommerreifen können aber für Unfallfolgen haftbar gemacht werden, wenn der Unfall mit Winterreifen zu vermeiden gewesen wäre. Dies gilt ebenso für Winterreifen mit weniger als vier Millimeter Restprofil.

Großbritannien, Frankreich und Benelux

Großbritannien: In Großbritannien gibt es keine Winterreifenregelung. Autofahrer in traditionell schneereichen Regionen wie Schottland, dem penninischen Gebirge und Cumbria wissen die Vorteile von Winterreifen aber zu schätzen, ebenso alle, die zwecks Winterurlaub ins Ausland fahren. Fast alle Autofahrer in Großbritannien können von den Vorteilen, die Winterreifen bei Temperaturen unter sieben Grad bieten, profitieren.

Frankreich: Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Auf manchen Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift. Für die meisten französischen Regionen werden Winterreifen empfohlen.

Belgien, Niederlande und Luxemburg: Der harte Winter 2004/2005 machte die Vorteile von Winterreifen ein weiteres Mal deutlich. In Luxemburg, dem östlichen Belgien und in den Ardennen sind Winterreifen inzwischen weit verbreitet, weil die Autofahrer in den vergangenen Jahren feststellen konnten, dass Winterreifen bei unvorhersehbaren Wintereinbrüchen mehr Sicherheit bieten. In den Beneluxländern gilt zwar keine Winterreifenpflicht, dennoch sind Winterreifen insbesondere für Fahrer, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind, unbedingt zu empfehlen.

Skandinavien

Dänemark: In Dänemark gilt keine Winterreifenpflicht, in den strengen dänischen Wintern sind Winterreifen aber unbedingt zu empfehlen.

Norwegen: In Norwegen besteht im Winter keine generelle Winterreifenpflicht, das norwegische Gesetz verlangt aber „Reifen mit ausreichender Bodenhaftung“ und mindestens drei Millimeter Profiltiefe. Die Polizei entscheidet von Fall zu Fall, und der skandinavische Reifen- und Felgenverband (STRO) empfiehlt, im Winter nur mit guten Winterreifen zu fahren. Die Vorschriften gelten ebenfalls für Touristen.

Finnland: In Finnland mit seinem extremen Klima besteht vom 1. Dezember bis zum 1. März Winterreifenpflicht. Dies gilt ebenfalls für Touristen. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt drei Millimeter.

Schweden: Laut schwedischem Gesetz besteht vom 1. Dezember bis zum 1. März bei winterlichen Bedingungen Winterreifenpflicht. Die Regelung gilt auch, wenn nur abgelegene Straßen mit Schnee und Matsch bedeckt sind. Touristen, die Schweden bereisen, sind von der Regelung ausgenommen, die Reifen ihrer Fahrzeuge müssen aber mindestens drei Millimeter Restprofil aufweisen. Touristen sollten im Winter niemals mit Sommerreifen nach Schweden einreisen.

Baltikum: Estland, Litauen und Lettland

Estland: Vom 1. Dezember bis zum 1. April besteht Winterreifenpflicht. Je nach Witterungsbedingungen kann der Zeitraum auch anders festgelegt werden.

Litauen: Vom 10. November bis zum 1. April besteht Winterreifenpflicht.

Lettland: Vom 1. Dezember bis zum 29. Februar gilt in Lettland Winterreifenpflicht. In allen baltischen Ländern gelten diese Vorschriften auch für Touristen.

Russland und Osteuropa

Russland: In Russland gibt es noch keine Winterreifenregelung. Im Süden und Westen Russlands, den an Europa angrenzenden Regionen, sind normale Winterreifen ausreichend. Für Sibirien und das östliche Russland sind Spikes zu empfehlen.

Tschechien, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Polen: In diesen Ländern gilt zwar keine Winterreifenpflicht, aber aufgrund der strengen Winter in den meisten osteuropäischen Regionen wird den Autofahrern geraten, mit Winterreifen zu fahren. In Ungarn müssen die Fahrzeuge einen Satz Schneeketten im Kofferraum mitführen.

Südeuropa

Italien: Es besteht keine allgemeine Winterreifenpflicht, aber insbesondere für Norditalien sind Winterreifen unbedingt zu empfehlen.

Slowenien: Vom 15. November bis zum 15. März besteht in Slowenien Winterreifenpflicht. Bei verschneiten Straßen dürfen auch Touristen nur mit Winterreifen fahren. Liegt kein Schnee auf den Straßen, gelten für Touristen die in ihren Ländern gültigen Bestimmungen. Touristen sollten jedoch Slowenien im Winter niemals ohne Winterreifen bereisen. Dies gilt insbesondere für die nördlichen Landesteile.

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