Europäisches Parlament stimmt Reparaturklausel zu

In der Debatte um den „Designschutz für sichtbare Kfz-Ersatzteile“ ist im Europäischen Parlament eine Entscheidung gefallen: Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat am 13. Juli den Vorschlag der EU-Kommission gebilligt, eine Reparaturklausel einzuführen, die – so der Gesamtverband Autoteilehandel e.V. (GVA) – europaweit einen freien Wettbewerb für Kfz-Ersatzteile ermögliche. „Die von der EU-Kommission vorgeschlagene und nun vom Parlament unterstützte Reparaturklausel ist eine faire und ausgewogene Lösung für das Problem der ,Ersatzteile’. Sie gewährt den Fahrzeugherstellern vollen Schutz des Designs ihrer Neufahrzeuge, verhindert aber gleichzeitig die Monopolisierung des Kfz-Ersatzteilmarktes in der EU mit einem Volumen von zwölf bis 13 Milliarden Euro. Dadurch werden die Kosten für Kfz-Ersatzteile und die Autoreparatur für 250 Millionen Europäer in einem vernünftigen Rahmen gehalten. Die Klausel stärkt kleine und mittlere Unternehmen, sie fördert Beschäftigung und Investitionen in der EU und vollendet den Binnenmarkt“, kommentiert der GVA-Vorsitzende Hartmut Röhl die Parlamentsentscheidung.

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