Arbeitszeitkonten als Vorsorgebaustein für Conti-Mitarbeiter

Damit die Mitarbeiter steuern können, in welchem Alter sie aus dem Berufsleben ausscheiden, haben Unternehmensleitung und Betriebsräte der Continental AG sowie verschiedener ContiTech-Gesellschaften mit „ContiTIME“ gemeinsam ein neues Zeitmodell für die rund 15.000 Beschäftigten im Tarifbereich der chemischen Industrie erarbeitet. Dies sei – so das Unternehmen – eine Ergänzung der bereits seit einigen Jahren bestehenden Versorgungskonten „ContiPLUS“, welche die Altersversorgung aufstocken und helfen sollen, die durch den Rückgang in den gesetzlichen Renten entstehenden Lücken auszufüllen. Mit dem Langzeitkonto „ContiTIME“ können die Beschäftigten vom 1. Januar 2005 an Zeit (z.B. Guthaben auf so genannten Flexikonten) und Geld (z.B. Zulagen, Zuschläge) ansparen und später dieses Guthaben nutzen, um den Eintritt in den Ruhestand vorzuziehen. So könnte ein heute 23 Jahre alter Mitarbeiter bei einer jährlichen „Sparrate“ von 6,5 Tagen nach 40 Jahren 18 Monate vor Rentenbeginn ausscheiden – „mit adäquatem Einkommen“, wie Conti sagt.

„Frühzeitige Vorsorge fürs Alter ist ein Thema, an dem kein Arbeitnehmer, aber auch kein Unternehmen mehr vorbei kommt: Die staatlich geförderte Vorruhestandsregelung wird beschnitten, die gesetzliche Altersteilzeit schon jetzt drastisch eingeschränkt und nach 2009 eingestellt. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre verschoben wird. Eine bezahlte Freistellung vor dem gesetzlichen Rentenbeginn wird also nur für Arbeitnehmer möglich, die schon in ihrem aktiven Berufsleben eine sichere Eigenvorsorge treffen. Deshalb haben wir als erstes Großunternehmen der chemischen Industrie ein umfassendes Lebensarbeitszeitkonto für alle Mitarbeiter geschaffen“, betonten Continental-Personalvorstand Thomas Sattelberger und die Gesamtbetriebsratsvorsitzende Bärbel Bruns.

Grundlage hierfür war der Tarifvertrag der chemischen Industrie und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie von 2003. Grundsätzlich würden alle in das auf Antrag eingerichtete Langzeitkonto eingebrachten Ansprüche in Geld umgerechnet – also auch Zeitwerte wie Flexizeiten und Urlaubstage. Dabei werde der Bruttowert des Tarifentgeltes zugrunde gelegt. Bei Einstellungen in das Langzeitkonto entfalle zunächst die Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge fielen erst bei der Entnahme während der Freistellungsphase an. Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung werden demnach ebenfalls auf ein Konto eingebracht und kommen dem Arbeitnehmer später wieder zugute.

„Das Guthaben ist insolvenzsicher und wertsteigernd angelegt und wird durch einen jährlichen Kontoauszug transparent gemacht“, erklärte Bruns. Bei Wechsel des Arbeitgebers kann das Guthaben übertragen werden, wenn der neue Arbeitgeber zustimmt. Im Todesfall des Berechtigten geht das Guthaben an die Erben. „Angesichts der zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland notwendigen Maßnahmen zeigen Angebote wie ‚ContiTIME’, dass sich das Unternehmen der Verantwortung für seine Mitarbeiter bewusst ist und Hilfestellung auf dem Weg zu mehr Eigenvorsorge gibt“, sagte Sattelberger. „Dazu gehören neben der Alterssicherung auch die Themen Gesundheit, Qualifizierung bzw. lebenslanges Lernen, die aktive Einbeziehung in die Gestaltung des Arbeitsprozesses sowie ihre Beteiligung an Unternehmenserfolg und -risiko.“

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