Conti und Phoenix einigen sich auf Umtauschverhältnis

Die Zusammenführung der Continental-Division ContiTech und der Phoenix AG ist einen weiteren Schritt näher gerückt. Die Vorstände von Continental AG (Hannover) und Phoenix AG (Hamburg) haben sich im Hinblick auf den beabsichtigten Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der ContiTech Holding GmbH (künftig: ContiTech AG) und der Phoenix AG sowie im Hinblick auf die beabsichtigte Verschmelzung der Phoenix Aktiengesellschaft auf die ContiTech AG auf die Bewertung der beiden Gesellschaften und das Umtauschverhältnis geeinigt. Basis war ein Gutachten der Ernst & Young AG.

Auf Grundlage der übereinstimmend festgestellten Bewertung wird die Continental AG, die gegenwärtig (mittelbar) 75,73 Prozent des stimmberechtigten Phoenix-Grundkapitals hält, nach Wirksamwerden der Verschmelzung mit 95,78 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals an der ContiTech AG beteiligt sein. Die Continental AG erwäge derzeit nicht, die Tochtergesellschaft ContiTech AG auszugliedern und an der Börse zu platzieren, melden übereinstimmend verschiedene Nachrichtenagenturen.

Im Rahmen der Verschmelzung erhalten die Phoenix-Aktionäre pro Aktie im anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,60 Euro eine Stückaktie der ContiTech AG im anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro. Sowohl bei Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages als auch bei Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrages wird die ContiTech AG den Aktionären der Phoenix AG anbieten, ihre Phoenix-Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,89 Euro je Phoenix-Stückaktie zu erwerben.

Der Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungs- sowie des Verschmelzungsvertrages einschließlich der Bewertung und des Umtauschverhältnisses müssen noch von Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Phoenix AG sowie der entsprechenden Organe der künftigen ContiTech AG gebilligt werden.

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