Bleifrei bei Auswuchtgewichten heißt 0,0 Prozent bleifrei

Der ASA (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.) hat sich mit dem bereits am 1. Juli letzten Jahres in Kraft getretenen Verbot von Bleiauswuchtgewichte an Rädern bei neuen typgeprüften Pkw erneut beschäftigt, weil mehrere Anfragen eingingen, ob es eine prozentuale Grenze des Bleigehaltes in Auswuchtgewichten gibt, die man noch verwenden darf, oder ob das Gesetz jeglichen Bleianteil verbiete. Laut ASA-Arbeitskreis Reifendienst und Achsmessgeräte heißt „Bleifrei“: ohne geringste Beimengen von Blei.

Die Automobilindustrie sichert dies über die IMDS (Internationale Material-Datenbank) ab. Für neue Auswuchtgewichte aus Zink-Legierungen müssen die Materialdaten, bei der Erstbemusterung der Teile, in die Materialdatenbank eingestellt werden. Lässt die entsprechende Legierung Verunreinigungen durch Blei zu, werden die Daten nicht von der Material-Datenbank angenommen.

Ursprünglich war als Untergrenze für Blei eine Konzentration von unter 0,3 Prozent im Gespräch. Hierbei ging es jedoch um Stähle und sonstige Werkstoffe, bei denen ein Bleizusatz die Verarbeitung begünstigt oder erst möglich macht. Im Keramikmantel von Zündkerzen wird z. B. ein minimaler Bleizusatz benötigt, da bei den hohen Temperaturschwankungen im Motorblock der Keramikmantel sonst zerspringen würde. Bei Auswuchtgewichten lässt der Gesetzgeber allerdings keine Kompromisse zu.

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