Auch der mid haut in die Kerbe „Reifenalter“

Der Motor-Informations-Dienst (mid) empfiehlt seinen Lesern, beim Kauf von Winterreifen unbedingt auf das Reifenalter zu achten. Reifen, die unbenutzt gelagert werden, könnten verspröden und mit der Zeit feine Alterungsrisse aufweisen. „Winterreifen gelten unter Experten schon nach zwei Jahren nicht mehr als Neureifen“, schreibt der MID in der Ausgabe vom 6. September und vertritt damit – wie kürzlich übrigens auch der Automobilklub ADAC – offenbar einen anderen Standpunkt als die in einem Urteil des Amtsgerichtes Krefeld (Az.: 82 C 460/02) zum Tragen gekommene Auffassung. Die Richter hatten sich nämlich der Meinung von Branchenverbänden wie dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) oder dem Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (WdK) angeschlossen und festgestellt, dass – sachgerechte Lagerung vorausgesetzt – bis zu fünf Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen.

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