Steuervorteile für SUVs auf der Kippe

Wie „Autohaus Online“ meldet, will die Bundesregierung das Steuerprivileg für schwere Geländewagen (SUV) mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht kippen. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung sei bereits auf den Weg gebracht und solle dem Bundesrat noch in diesem Jahr zur Absegnung vorgelegt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Derzeit können Pkw mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als leichte Nutzfahrzeuge eingestuft werden und Besitzer solcher Fahrzeuge dadurch bis zu 80 Prozent Kfz-Steuer im Vergleich zu der sonst üblichen Besteuerung nach dem Hubraum sparen. Die Umstellung, von der demnach etwa 212.000 Fahrzeuge betroffen wären, würde den Ländern Mehreinnahmen aus der Kfz-Steuer (2003 insgesamt 7,3 Milliarden Euro) in Höhe von rund 37 Millionen Euro bringen.

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