Ärger um Designschutz für Autoteile

Autohersteller dürfen hierzulande so genannte „Geschmacksmuster“ auf sichtbare Autoteile patentrechtlich schützen lassen, so dass die Werkstatt bei Bedarf das Originalteil oder ein Lizenzprodukt einbauen muss (ansonsten erlöschen Garantie bzw. Gewährleistung). Der Markt wird auf ein jährliches Volumen von 2,5 Milliarden Euro geschätzt und gilt für die Autobauer als äußerst lukrativ. Nach der Liberalisierung des Autovertriebs drängt die EU-Kommision jetzt auf eine Streichung des Designschutzes mit der verbraucherfreundlichen Begründung, dies würde die Kosten für Reparaturen und Versicherungen mindern.

Während sich Verbraucher und freier Teilehandel über diesen Vorschlag freuen, sind die Autohersteller dagegen, allen voran VW-Chef Bernd Pischetsrieder warf der EU-Kommission „Provinzialität“ vor, wenn sie den Patentschutz lockern wolle: „Ich weiß nicht, wie sie in Zukunft in China argumentieren wollen, um das Kopieren unserer kompletten Automobile zu vermeiden, wenn justament das Gleiche in Europa zugelassen wird.“ Auch der VDA (Verband Deutscher Automobilhersteller) schlug in die gleiche Kerbe: „Wir wehren uns dagegen, dass unsere Industrie durch den unkontrollierten großindustriellen Nachbau von Teilen in Fernost einer Gefährdung ausgesetzt werden könnte.“ Der GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel) hingegen begrüßte das EU-Vorhaben: „Wir unterstützen das, weil es den Wettbewerb fördert. Außerdem ist es im Sinne der Verbraucher.“

Der Vorschlag der EU-Kommission soll auch der Harmonisierung des Handels mit Kfz-Ersatzteilen dienen, denn bislang ist die Rechtslage in Europa uneinheitlich: In Deutschland und Frankreich halten die Hersteller unter Berufung auf den Geschmacksmusterschutz ein Produktmonopol für Ersatzteile, in Spanien, Italien, Großbritannien und vier weiteren Mitgliedsländern hingegen gibt es für Ersatzteile kein Geschmacksmusterrecht und die Werkstätten können auf preiswertere Kopien zurückgreifen.

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