Betreiber ist verantwortlich für Druckschlauchwechsel

Nach der VBG 14 Hebebühnen müssen Fahrzeughebebühnen gemäß § 52 (3) alle Druckschläuche nach Bedarf, jedoch spätestens nach sechs Jahren ausgetauscht werden, meldet der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen (ASA). Mit der neuen Sicherheitsverordnung haben die Betreiber aber die Möglichkeit, je nach Nutzung ihrer Hebebühne zu entscheiden, wann sie die Schläuche wechseln. Der Betreiber muss jedoch schriftlich eine entsprechende Sicherheitsanalyse machen und trägt hierfür auch die volle Verantwortung. Deshalb empfiehlt es sich, weiterhin der VBG 14 zu entsprechen oder sich nach der Bedienungs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu richten, falls dort entsprechende Angaben gemacht werden.

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