CARAT informiert über GVO

Derzeit informiert die CARAT-Unternehmensgruppe über die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) und deren Umsetzung in den eigenen “AUTO plus”-Autofahrerfachmärkten. “Bisher beanspruchten die Fahrzeughersteller für sich exklusiv das Recht, die von ihnen im Fahrzeugherstellerkarton verpackten Teile ‚Originalteile’ zu nennen. Nach der neuen, europäischen VO (EG) 1400/2002, welche zum 1.10.2002 in Kraft getreten ist, werden nun auch die mit der Erstausrüstungsproduktion qualitätsidentischen Teile (so genannte Identteile) als Originalersatzteile bezeichnet”, klärt das Unternehmen auf. Und eben solche Teile würden auch von “AUTO plus” angeboten, was dem Verbraucher unter anderem mit einem Infoblatt mit dem Titel “Gleichheitsprinzip” näher gebracht werden soll. Denn der freie Teilehandel, zu dem sich auch “AUTO plus” zählt, beziehe einen Großteil seiner Ersatzteile ebenfalls von der Kfz-Zulieferindustrie der Fahrzeughersteller, also vom selben Produktionsband, von dem auch VW, Opel, Mercedes usw. ihre Fahrzeugteile beziehen. Praktisch bedeute dies für den Autofahrer als Konsumenten, dass er derartige Teile, die den Erstausrüstungsprodukten entsprechen, im freien Handel in der Regel günstiger kaufen und montieren lassen könne. Nach Auffassung der EU-Kommission – so das Unternehmen weiter – darf die Verwendung von qualitätsidentischen Erstausrüstungsteilen auch keinen Einfluss auf die Garantiezusage des Fahrzeugherstellers haben.

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