Rückschlag für Einführung der Achsdämpfungsprüfung zur HU

Ob der Zeitplan für die in drei Jahren geplante Aufnahme der Stoßdämpferprüfung in die Hauptuntersuchung aufrecht erhalten werden kann, ist inzwischen wieder sehr fraglich geworden. Diverse Instanzen und Firmen bemühen sich seit Jahren um die Integration der Achsdämpfungsprüfung (Stoßdämpferwirkungsprüfung) in den Umfang der Hauptuntersuchung HU, doch VDA, VDIK und ZDK haben sich nicht auf ein gemeinsames Procedere einigen können. Knackpunkt: die Mindestbedingungen, die an das Prüfverfahren zu stellen sind. Das vielfach favorisierte Boge-Prüfverfahren (Resonanzmethode) geht nicht mit der ZDK-Meinung konform, dass alle existierenden Prüfmethoden für die Achsdämpfungsprüfung zuzulassen seien. Auf der nächsten ZDK-Vorstandssitzung am 8. Mai soll darüber beraten werden, ob Werkstätten mit Nicht-Boge-Testern nun doch die Investition in einen neuen Tester zugemutet werden kann. VDA und VDIK gaben, meldet Auto Service Praxis, kein eindeutiges Votum ab und wollen zunächst abwarten, welche Ergebnisse der unter Federführung einer Prüforganisation neu ins Leben gerufene Arbeitskreis zur Erstellung eines Vergleichsgeräts und einer Bauvorschrift für Achsdämpfungstester bringe. Das Vergleichsgerät, so weit sei man sich doch einig, solle auf dem modifizierten Boge-Prüfverfahren beruhen und als eine Art “Urmeter” der Achsdämpfungsprüfung gelten. Der große Arbeitskreis zur Integration der Achsdämpfungsprüfung in den Umfang der Hauptuntersuchung ruht somit.

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