Geschmacksmuster: Gesetzentwurf sieht “keine Änderungen” vor

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion bezüglich des neuen Geschmacksmusterrechts Entwarnung gegeben. Der bereits beschlossene Gesetzentwurf sehe “keine Änderungen in diesem Bereich vor”, erläutert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in einer Pressemitteilung die Antwort der Bundesregierung. Die bisherige Rechtslage solle bis zu einer EU-Regelung beibehalten werden, die für das 2005 erwartet wird. Ersatzteil-Hersteller sorgen sich, dass sie mit einem neuen Geschmacksmusterrecht aus dem Markt verdrängt werden, da Autohersteller sich dann künftig alle von ihnen entwickelten Fahrzeugkomponenten vor Nachahmung schützen lassen können. Frei Werkstätten und Autobastler wären damit in Zukunft auf die Lieferung von Originalersatzteilen angewiesen, die Autohersteller erhielten faktisch eine Monopolstellung.

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