BMW gibt Unterlassungserklärung wegen Bremsenwerbung ab

GVA erringt Erfolg für den freien Kfz-Service-Markt Seit Jahren kämpft der GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel) gegen aggressive Originalteilestrategien, sobald sich Fahrzeughersteller derer bedienen. Gerade deutsche Fahrzeughersteller würden, so der GVA, nur allzu oft Produkte des freien Kfz-Service-Marktes angreifen und diese pauschal verunglimpfen. Dabei setze man nicht so sehr auf die Qualität der eigenen Produkte, sondern diskriminiere vor allem den freien Markt. Ziel sei es, den Verbraucher zu verunsichern, ihn sogar zu verängstigen und so davon abzuhalten, das eigene Fahrzeug in die freie Werkstatt zu geben. Jüngstes Beispiel für diese unzulässige Form der Werbung sei eine BMW-Kampagne. In großformatigen Anzeigen (u. a. Spiegel, Bild am Sonntag, PC Welt und Capital) habe BMW versucht, Autofahrern gezielt zu suggerieren, Bremsbeläge aus dem freien Handel wären ausnahmslos schlechter als Bremsbeläge und -scheiben vom Original-BMW-Service. So warb BMW mit der folgenden Aussage: “Einer von beiden war nicht beim Original-BMW-Service. Welcher, merken Sie beim Bremsen.” Im Bild sind dabei zwei BMW zu sehen: Der eine bricht aus dem Bild seitwärts aus, der andere steht etwas im Hintergrund und ist komplett im Bild. Der Leser soll das Bild dahingehend übersetzen, dass ein BMW, dessen Bremsen der Original-BMW-Service gewartet bzw. repariert hat, früher zum Stehen kommt. Umgekehrt kommt der nicht in der BMW-Vertragswerkstatt gewartete BMW nicht rechtzeitig zum Stehen und fährt aus dem Bild. Mit dem Erscheinen dieser Anzeige ist der GVA dagegen vorgegangen. Nachdem BMW nach Aussagen des Verbandes zunächst nicht bereit gewesen sei, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und nur einer eingeschränkten Fassung zustimmen wollte, hat die Androhung des GVA, gegebenenfalls eine Einstweilige Verfügung zu beantragen, offensichtlich weitergeholfen: BMW hat mittlerweile die vom GVA geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich, nicht mehr zu behaupten, “dass die Bremsleistung von BMW-Fahrzeugen beim Einbau von anderen als Original-BMW-Bremsscheiben oder anderen als Original-BMW-Bremsbelägen stets und ausnahmslos schlechter ist als beim Einbau von Original-BMW-Bremsscheiben oder Original-BMW-Bremsbelägen” sowie “nur Original-BMW-Bremsscheiben und -beläge entsprächen höchsten Anforderungen und seien extrem hitzebeständig und formstabil”. Bei jedem einzelnen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung durch BMW wird künftig eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro fällig. Der GVA weist darauf hin, dass BMW selbst keine Bremsbeläge und -scheiben herstellt und alle Teile von namhaften Zulieferern bezieht. Diese Zulieferer beliefern den freien Kfz-Teilehandel mit identischen Produkten im Vergleich zur Erstausrüstung. In den neuen Kfz-GVO werden diese Teile unabhängig vom Vertriebsweg (freier Teilehandel oder Automobilindustrie) als Original-Ersatzteile bezeichnet. Außerdem schreibt eine ECE-Regelung vor, welche Qualitäten für Bremsbeläge im Nachrüstgeschäft zu gelten haben und in welchen Verpackungen diese verkauft werden müssen. Hartmut Röhl, Vorsitzender des GVA und selbst freier Händler von Kfz-Ersatzteilen, äußerte sich zu der BMW-Kampagne wie folgt: “Die Aussagen von BMW in der abgemahnten Werbung zeichnen in keinster Weise ein Bild der Wirklichkeit. Sie setzen stattdessen darauf, beim Verbraucher Angst vor Wettbewerbsprodukten zu erzeugen und bauen dafür eine Scheinwelt auf, in der nur der Original-BMW-Service für BMW-Fahrzeuge sichere Produkte führt. Dies ist der Kern der Originalteile-Strategie, die weniger darauf setzt, den Autofahrer durch die Qualität der eigenen Produkte und des eigenen Services zu überzeugen, sondern die pauschal andere Anbieter und andere Produkte diskriminiert. Nur allzu oft werden dazu die erheblichen Mittel der Werbebudgets der Automobilindustrie mobilisiert. Der GVA fordert die Automobilhersteller auf, das Terrain des freien Wettbewerbs und Miteinanders nicht zu verlassen und gegenüber dem Autofahrer vor allem mit objektiven Aussagen zu der eigenen Leistungsfähigkeit, die niemand im freien Markt in Abrede stellt, zu werben.” Gerade BMW habe, so der GVA, in der Vergangenheit öfter unzulässige Mittel eingesetzt. Schon 1998 sei BMW beim Thema Bremse erst nach ergangener Einstweiliger Verfügung des LG Bonn bereit gewesen, eine unzulässige Formulierung zu ändern, die sich in Betriebsanleitungen des Münchner Autokonzerns fand. BMW hatte damals geschrieben: “Nur von BMW freigegebene Bremsbeläge verwenden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.” Nun könne – so der Verband – ein Automobilhersteller nicht für sich das Definitionsrecht reklamieren, unter welchen Bedingungen die ABE eines Autos erlischt. Würde die Strategie von BMW aufgehen und gelänge es dem Münchner Konzern in letzter Konsequenz das Vertrauen der Autofahrer in freie Werkstätten zu erschüttern, so der GVA, dann verliere der Autofahrer in der Folge auch seine Reparaturfreiheit. Heute kann er sich für einen Reparaturort seiner Wahl entscheiden. Dies kann eine BMW-Vertragswerkstatt sein, aber ebenso gut kann die Werkstatt seines Vertrauens ein freier Reparaturbetrieb oder die Meisterwerkstatt einer anderen Fahrzeugmarke sein. Erst der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt zwischen den verschiedenen Werkstattsystemen führt dazu, dass der Preis und die Qualität einer Leistung oder einer Ware einer Überprüfung unterliegen. Gelingt es einem Fahrzeughersteller z. B., den Markt für Reparaturen an der Bremse zu monopolisieren, dann muss der Halter eines Fahrzeugs der entsprechenden Marke auch grundsätzlich den Monopolpreis des jeweiligen Herstellers bezahlen.

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