Schweizer Reifenimporteure und AGVS bekämpfen wilde Deponien

Oberstes Ziel der unter der Leitung des AGVS tagenden Arbeitsgruppe ist es, dass eine seriöse Entsorgung von Altreifen zur Anwendung gelangt. Buwal, TCS und Seco wurden über die angepeilten Richtlinien zur künftigen Reifenentsorgung in der Schweiz informiert. Ein Zeitplan sieht vor, dass das Buwal bis zum 1. Juli 2003 entsprechende gesetzliche Grundlagen schafft und lizenzierte Reifenentsorger bestimmt. Das Buwal wird im Rahmen der Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Altreifen als kontrollpflichtige Abfälle erfassen. Altreifen sollen nur noch exportiert werden, wenn sie entweder den schweizerischen Vorschriften entsprechende Profile aufweisen, im Ausland zur Wiederverwertung aufbereitet oder dort umweltgerecht entsorgt werden. Dies begünstigt die Entsorgung der Altpneus im Inland. Ein Gesetz, das Altreifen als Sondermüll deklariert, soll im Januar 2004 in Kraft treten. Um die anfallenden Kosten zu decken, sollen Altreifen von Garagisten und Pneuhäusern nur noch gegen eine entsprechende Gebühr entgegengenommen werden. Damit soll ein klarer Kostennachweis gegenüber den Kunden erbracht werden, und Altreifen sollen nur noch an lizenzierte Entsorger abgegeben werden dürfen. Nach heutigen Berechnungen sprechen folgende Preise für eine umweltgerechte Entsorgung der Altreifen (ohne Felge): ­ 2.50 Fr. bis 3.50 Fr. pro Pkw-Altreifen ­ 5.00 Fr. bis 7.50 Fr. pro Lkw- oder 4×4-Altreifen ­ bzw. nach Gewicht pro Lkw- und Traktoren-Altreifen. Die lizenzierten Reifenentsorger, die mit ihren Zwischenlagern eines der wichtigsten Glieder in der Reifenrecyclingkette darstellen, sind verpflichtet, die Menge der Altreifen, die eingesammelt und exportiert wird, klar zu deklarieren. Ebenso müssen die Reifenentsorger aufzeigen können, welche Volumina an Altpneus Zementwerken, anderen Recyclinganlagen oder zu den Runderneuerungswerken geliefert werden. Anlagetechnisch müssen bei den Reifenentsorgern entsprechende Bewilligungen von Kanton und Gemeinde vorliegen sowie Polizei- und feuertechnische Auflagen erfüllt werden. Ein lizenzierter Reifenentsorger kann nur sein, wer mindestens ein Jahr im Pneugeschäft tätig ist und über eine entsprechend große Lagerkapazität verfügt, die mindestens 30% seines Jahresumsatzes ausmacht.

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert