Chiptuning muss immer in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!

Es zeigt sich nach Ansicht des VDAT, dass dubiose Geschäftemacher immer wieder die gleichen falschen Argumente verwenden: Zum einen liege die Leistungssteigerung innerhalb der Toleranzgrenzen und müsse deshalb nicht legalisiert werden. Zum anderen seien die Modifikationen sowieso unsichtbar und könnten somit auch nicht von der Polizei erkannt und bestraft werden. Diese Schutzbehauptungen sind falsch, wie Dipl. Ing. Jürgen Krause vom RW TÜV erklärt: “Jede Art von Leistungssteigerung ist genehmigungspflichtig und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Durch Änderungen am Kennfeld der Motorelektronik verändert sich nicht nur die Leistungsausbeute sondern vor allem auch in jedem Fall das Abgasverhalten des Motors. Dies kann unter anderem auch die Einstufung in eine andere Schadstoffklasse mit sich bringen, was natürlich auch Auswirkungen auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer haben kann.” Doch nicht nur das Finanzamt interessiert sich für Chiptuning, sondern vor allem auch die Autoversicherung: Die Leistungssteigerung kann zur Beförderung in eine höhere Haftpflicht- und Kaskoklasse führen. Wenn der Halter des Fahrzeugs das Chiptuning nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt und diese Änderung nicht an seine Versicherung meldet, kann er im Falle eines Unfalles ohne Versicherungsschutz da stehen. ”Bei Unfällen mit Personenschäden wird immer öfter das Motorsteuergerät zur Überprüfung an den Fahrzeughersteller eingeschickt”, erläutert Verkehrsanwalt Goetz Grunert aus Berlin. “Dort wird ein eventuelles Chiptuning natürlich sofort entdeckt, was ohne TÜV-Eintragung zu Regressansprüchen bei der Haftpflichtversicherung und zur Leistungsverweigerung beim Kaskoschutz führen kann. Dies kann nicht nur zu einem riesigen Schuldenberg führen: Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis werden Autohalter und -fahrer dann zusätzlich auch noch mit einer Geldbuße von 50 Euro und 3 Punkten in der Verkehrssünderdatei belegt. Im Wiederholungsfall kann sogar ein Fahrverbot verhängt werden.” Der VDAT e.V. rät deshalb dazu, nur TÜV-geprüftes E-Tuning zu kaufen, denn ds elektronische Tuning der VDAT Mitglieder sei dsätzlich immer homologiert und könne uch problemlos in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Leistungssteigerung ist Vertrauenssache und deshalb sollte der Autofahrer genau darauf achten, von wem er seinen Motor tunen lässt: “Unprofessionelle Änderungen am Motormanagement können schnell teure Schäden am Triebwerk nach sich ziehen und dann stellt sich natürlich die Frage nach der Garantie”, weiß Michael Lauer vom VDAT e.V.. Alle Fahrzeughersteller lehnen bei Chiptuning jegliche Gewährleistung ab, womit die Ansprüche gegen den Tuner zu richten sind. “Die Firmen, die in unserem Verband organisiert sind, wissen, was sie tunen. Sie investieren sehr viel Geld in die professionelle Entwicklung und in die TÜV-Abnahme. Außerdem bieten die VDAT Mitglieder im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern eine umfassende Gewährleistung für ihr E-Tuning.” Besonders warnt der VDAT e.V. zur Vorsicht bei Chiptunern, die ihre Leistungssteigerungen ohne Adresse unter Handynummern inserieren und die Umprogrammierung oft “ambulant” auf einem Autobahnparkplatz oder beim Kunden zu Hause vornehmen. “Diese Anbieter bieten nur in den seltensten Fällen professionelles, TÜV-geprüftes Tuning an. Wenn es zu einem Schaden kommt, ist die Firma oft gar nicht mehr zu ermitteln und der Autobesitzer bleibt dann auf Reparaturkosten sitzen, die sich schnell auf viele tausend Euro summieren können.” Alles Wissenswerte über Chiptuning und die damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen gibt es auf der Website des VDAT e.V.: www.vdat.de

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