Geländewagenzubehörverband fordert gesetzliche Richtlinien statt generellem Verbot von Frontbügeln

Frontbügel, wie sie vor allem an Geländewagen auftauchen, stehen seit einiger Zeit in der öffentlichen Kritik. Nach Informationen des Verbandes der Geländewagenzubehör-Hersteller e.V. (VGH) belegen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dass Unfälle mit Beteiligung von Kindern und Geländewagen keine besondere Bedeutung im Unfallgeschehen haben. Zudem hätten die Gutachter des Bundes festgestellt, dass Bügel die aggressiven Frontpartien einiger Geländewagen sogar entschärfen und so schwere Verletzungen vermieden werden können. Während allerdings die Europäische Kommission zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und vor allem Kindern noch an einer gesetzlichen Norm für Frontbügel arbeitet, will das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Form eines nationalen Alleingangs “als Zwischenlösung ein Verbot starrer Frontschutzbügel in die Straßenverkehrszulassung (StVZO) aufnehmen”. Denn erst in drei bis 18 Monaten wird die Verabschiedung einer europaweiten Richtlinie erwartet. Dann könnte das nationale Verbot sogar wieder aufgehoben werden. Nun befürchtet der VGH, dass bis dahin die deutsche Geländewagenzubehörindustrie “in den Ruin getrieben und Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet” sein könnten, zumal ausländische Mitbewerber in ihren Märkten solche Restriktionen nicht kennen. Der VGH wendet sich deshalb gegen ein generelles Verbot dieser Zubehörteile. “Unsere Mitglieder sind sich selbstverständlich ihrer Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr bewusst. Die Firmen, die im VGH organisiert sind, bieten ausschließlich Frontbügel an, die TÜV-geprüft sind und keinerlei scharfe Kanten haben. Damit werden alle derzeit gültigen gesetzlichen Anforderungen voll erfüllt”, erklärt Albrecht Schröder, 1. Vorsitzender des Verbandes. Stattdessen wird von Seiten des VGH die Einführung von exakten Richtlinien für die Bauweise und Prüfung von Frontbügeln gefordert. “Es ist nicht zu verstehen, dass Komponenten grundsätzlich verboten werden sollen, die in keinster Form gesetzlich definiert sind. Vor einem Bann für Frontbügel sollten deshalb zuerst einmal Vorschriften für diese Art von Zubehör erarbeitet werden”, so Schröder. Als Prüfgrundlage für diese Vorschriften schlägt der VGH die Grenzwerte vor, die der Dachverband der Europäischen Automobilindustrie (ACEA) ab dem Jahr 2005 in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung für die Crashsicherheit von Fahrzeugfronten anlegen will. Dass Frontbügel nicht grundsätzlich eine zusätzliche Gefährdung für Fußgänger darstellen, soll auch eine Testreihe des unabhängigen Testinstituts ACTS (Advanced Car Technology Systems) mit Sitz in Sailauf bei Aschaffenburg beweisen. Dort wurden gemäß diesen Vorgaben an einem aktuellen Geländewagen Beinanpralltests mit und ohne Frontbügel durchgeführt. Ohne Frontschutz wurde demzufolge nur der Grenzwert für die Scherung des Beines erfüllt. Bei Beschleunigung und Biegung hätten die Testergebnisse weit über dem erlaubten Maximum gelegen. Mit montiertem Frontbügel hätte demgegenüber nicht nur der Scherwert erfüllt werden können, sondern auch die Messung für die Biegung des Beines habe bei weniger als zehn Prozent des Wertes der Serienfront gelegen und somit das geforderte Limit um mehr als 80 Prozent unterboten. Der Beschleunigungswert des Beines lag nach VGH-Angaben ebenfalls unter dem Wert ohne Schutzbügel. Mit diesen Resultaten der Testreihe sieht sich der Verband in seiner Forderung bestätigt, kein allgemeines Verbot von Frontbügeln einzuführen. “Die Crashtests zeigen eindeutig, dass ein Frontbügel moderner Bauart die Sicherheit nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil sogar verbessern kann”, so Vorstandssprecher Albrecht Schröder. “Die Einführung exakter Richtlinien und Prüfmethoden würde unseren Mitgliedern helfen, noch sicherere Systeme zu entwickeln”. Der VGH will deshalb alle Schritte einleiten, um ein generelles Verbot von Frontbügeln durch die Einführung verbindlicher Sicherheitsnormen zu verhindern.

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