BBS gewinnt Rechtsstreit gegen Wettbewerber

In einem über drei Jahre dauernden Rechtsstreit wegen Verstoß gegen den Geschmacksmusterschutz und unzulässiger Nachahmung nach §1 UWG (Unlauteren Wettbewerbsgesetz) hat BBS vom Bundesgerichtshof Recht bekommen. Die Klage von BBS richtete sich gegen einen italienischen Hersteller auf Unterlassung von Herstellung und Vertrieb einer Imitation der RX-Felge von BBS sowie Schadensersatz. Nach einer Klageerwiderung der Gegenseite, eines Designgutachtens und einer Verhandlung beim Landgericht Frankfurt wurde der BBS-Klage weitgehend stattgegeben: Die Felge des italienischen Herstellers ist eine Nachbildung der neuen BBS RX-Felge, diese ist neu, eigentümlich und damit schutzfähig. Nach Einlegung von Berufung, mehrfacher Fristverlängerung und Austausch mehrerer Schriftsätze vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wurde das Urteil verkündet. Die Berufung des italienischen Herstellers wird zurückgewiesen, es gibt keinen ernsthaften Zweifel am Verletzungstatbestand. Die Urteilsrevision des italienischen Produzenten beim Bundesgerichtshof wurde nicht angenommen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Revisionsführer zu tragen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19.11.1998 rechtsgültig.

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